AGB
1. Allgemeines
1.1. Alle von Baegersport geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
1.2. Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft während der gültigen Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung die zur Verfügung stehende Sporteinrichtung zu nutzen.
2.Vertrag
2.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn Baegersport das Mitglied ausdrücklich auf diese hinweist, dem Mitglied die entsprechende Neufassung unter Hervorhebung der Änderungen zugänglich macht und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
3. Mitgliedschaft
3.1 Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Schriftform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann mit einer Frist von einem Monat in Schriftform gekündigt werden. Die einmonatige Laufzeit kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
3.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann persönlich im Fitness Studio abgegeben oder per Post zugestellt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Zugangsdatum maßgeblich.
3.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitglieds besteht insbesondere bei: andauernder Krankheit/Sportunfähigkeit mit Nachweis durch ein entsprechendes ärztliches Attest, Schwangerschaft nach Vertragsabschluss. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht hinsichtlich der oben angegebenen Gründe, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnis hatte oder hätte haben können.
3.4 Sollte das Mitglied während der Vertragsdauer die Leistungen des Fitness-Studios nicht in Anspruch nehmen, sind trotzdem weiterhin die vereinbarten Beitragszahlungen zu leisten, da wir auch weiterhin verpflichtet sind für das Mitglied das Fitness-Studio zur Verfügung zu stellen.
3.5. Bei der Anmeldung eines minderjährigen Mitgliedes (Vertragsnutzer*in) ist die gesetzliche Vertretung der/die Vertragsinhaber*in.
4. Mitgliedsbeitrag
4.1. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Baegersport berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Ebenso ist Baegersport berechtigt, im Verzugsfall anfallende Mahnkosten zu berechnen.
4.2. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug, die der Höhe nach dem Betrag von drei Monatsbeiträgen entsprechen, werden die für die gesamte Mitgliedschaft noch offenen Monatsbeiträge sofort restfällig gestellt. Für Mitgliedschaften mit unbestimmter Laufzeit bedeutet dies, dass die offenen Monatsbeträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig gestellt werden. Die Leistungen von Baegersport werden bis zum Zahlungsausgleich eingestellt. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.3. Baegersport behält sich vor, ein Inkassobüro mit der Einziehung der fälligen Beträge zu beauftragen.
4.4. Baegersport bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat Baegersport umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied alle 6 Monate auf eigene Initiative die Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der 6-Monatsfrist erneut gegenüber Baegersport zu belegen. Geschieht dies nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung für die zukünftigen Monatsbeiträge außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht. In dem Fall, dass ein Mitglied einen Familientarif abgeschlossen hat, endet die Mitgliedschaft automatisch sobald das Mitglied die zuvor festgelegten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Ein Rabatt in Höhe von 10% wird allen Personen bis einschließlich 24 Jahren gewährt. Von der Rabattierung ist der Vormittagstarif ausgeschlossen.
4.5 Der Beitrag (Wochenpreis x 52 Wochen pro Jahr / 12 Monate) wird monatlich jeweils zum 1. Werktag eines Monats im Voraus fällig Das Mitglied ist damit einverstanden, dass der Monatsbeitrag nach dreimonatiger Vorankündigung zum darauffolgenden 1. des Monats angehoben werden kann.
5. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind auftragsverarbeitende Unternehmen, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind Erikson Gerlach & Marco Bäcker, Baegersport, Im Auel 26, 53783 Eitorf, info@baeger-sport.de). Ich willige ein, dass mir Baegersport per E-Mail/Telefon/Fax/SMS* Newsletter, Informationen und weitere Angebote des Studios zum Zwecke der Werbung übersendet. Ich willige ein, dass Baegersport meine Gesundheits- und biometrischen Daten zum Zwecke der Trainingsunterstützung/ Erstellung eines Ernährungsplanes* verarbeitet. Ich willige ein, dass Baegersport meine Impfstatus zum Zwecke der Einlasskontrolle speichert. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch an Baegersport unter der Adresse Im Auel 26, 53783 Eitorf oder per E-Mail unter info@baeger-sport.de übermitteln. Dem Mitglied stehen gegenüber Baegersport, Im Auel 26, 53783 Eitorf folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungs-kosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
6. Mitgliedsarmband/ -karte
6.1. Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages stellt Baegersport ein Mitgliedsarmband/ -karte (sog. Transponder) aus. Diese verbleibt im Eigentum von Baegersport und ist nach Vertragsablauf an Baegersport herauszugeben.
6.2. Das Mitgliedsarmband/ -karte ist nicht übertragbar. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, sprich überlässt es das Mitgliedsarmband/ -karte wissentlich einem ritten zur Zutrittsgewährung, kann Baegersport dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 40,00 beanspruchen ohne dass es eines Schadennachweises bedarf. Bei Missbrauch der Mitgliedsarmband/ -karte behält sich Baegersport ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
6.3. Ein Verlust oder Diebstahl des Mitgliedsarmband/ -karte muss Baegersport unverzüglich mitgeteilt werden. Soweit das Mitglied den Verlust zu vertreten hat, stellt Baegersport diesem die für die Ausstellung eines neuen Mitgliedsarmband/ -karte anfallenden Kosten in Höhe von 10,00 € (Armband) bzw. 5 € (Karte) in Rechnung.
6.4. Baegersport ist berechtigt, zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu verlangen, um feststellen zu können, ob die Person, die mit einem Mitgliedsarmband/ -karte das Studio betritt, auch tatsächlich Mitglied ist.
7. Krankheit/ Verletzungen
7.1. Im Falle von Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und durch Vorlage eines die Krankheit/Sportunfähigkeit bestätigenden ärztlichen Attestes ist das Mitglied auf Antrag für den Zeitraum der Krankheit/ Sportunfähigkeit berechtigt, die Mitgliedschaft befristet ruhen zu lassen.
7.2. Die Laufzeit dieses Vertrages wird um den Zeitraum der tatsächlichen Ruhezeit verlängert.
8. Öffnungszeiten
8.1. Baegersport behält sich das Recht vor, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten.
8.2. Baegersport behält sich vor, die Öffnungszeiten/Kursangebote in zumutbarer Weise zu ändern, wobei darauf geachtet wird, dass solche Änderungen keine merkliche Reduzierung der Leistungsangebote von Baegersport bewirken werden.
8.3. Insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten und bei einer entsprechenden Schließung von nicht mehr als 24 Stunden hat das Mitglied insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da solche Schließungen bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.
9. COVID-19 Klausel
Die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dazu veranlasst, offiziell eine Pandemie auszurufen. Die Konsequenzen der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) führen unter anderem dazu, dass Verwaltungen/Regierungen die Bewegungsfreiheit in verschiedenen Städten/Regionen auch mit kurzer Frist einschränken können. Die Konsequenzen aus der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) liegen außerhalb des Einflussbereiches von Baegersport. Angesichts der zuvor beschriebenen Situation behält sich Baegersport das Recht vor, seine Services ganz oder teilweise zu ändern oder/und Abläufe zu modifizieren, um seinen Geschäftsbetrieb und seine Verpflichtungen gegenüber Kunden den jeweils aktuellen Umständen in Folge der Konsequenzen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) anzupassen. Baegersport ist von jeglicher Haftung aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag befreit, wenn und soweit eine mögliche Haftung durch die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) verursacht worden ist.
10. Persönliche Angaben
10.1 Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung sind Baegersport unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.2. Die Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlung bzw. Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, sofern es seiner Mitteilungsverpflichtung nach nicht nachgekommen ist.
11. Haftung
11.1. Die Haftung von Baegersport, auch für Folgeschäden, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund - auf solche Schäden beschränkt, die Baegersport oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Baegersport haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
11.2. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, haftet Baegersport nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Baegersport stellt den Mitgliedern für die Dauer ihres Aufenthalts Spinde zur Verfügung. Mitglieder werden ausdrücklich gebeten, diese zu benutzen und mit einem eigenen Schloss abzuschließen. Baegersport ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Öffnungszeiten belegt werden. Sollten dabei Schlösser zerstört werden, haftet Baegersport nicht für den Schaden.
12. Hausordnung
12.1. Neben den hier aufgeführten Bestimmungen gilt die ausgehängte Hausordnung. Das Mitglied verpflichtet sich, diese zu beachten. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung und Gerätenutzung enthalten. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist Baegersport berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
13. Schlussbestimmung Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Kleidung über das Online-Formular von Baegersport:
14. Das Bronze T-Shirt wird als kostenfreie Prämie im Rahmen des Bonusprogramms "Werde Baegersport-Platin-Member" angeboten. Es wird ausschließlich an Mitglieder vergeben, die den Bronze-Status erreicht haben. Das Vorzeigen der Baegersport-App ist bei der Abholung des Bronze T-Shirts obligatorisch
15. Zahlung: Die Zahlung für gekaufte Kleidungsstücke erfolgt nach Erhalt der Ware und wird im nächsten Abbuchungsfenster zusätzlich zum regulären Studiobeitrag über das SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
16. Versand: Falls die gekaufte Kleidung nicht innerhalb von 30 Tagen im Studio abgeholt wird, wird sie per Post versendet. Die Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind vom Käufer zu tragen. Der Versand erfolgt an die vom Käufer in der Mitgliedschaft angegebene Adresse.
17. Verkauf: Der Verkauf von Kleidung erfolgt ausschließlich an Mitglieder des Fitnessstudios "Baegersport" über das dafür vorgesehene Formular. Durch das Ausfüllen und Absenden des Verkaufs-Formulars erklärt der Käufer verbindlich sein Kaufinteresse.
Stand 02/2024