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AGB - Vertragsabschlüsse ab 01.01.2026
1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse mit der Baegersport GbR gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen von Baegersport im Rahmen der vereinbarten Mitgliedschaft während der gültigen Öffnungszeiten und unter Beachtung der Hausordnung zu nutzen.
2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
2.1. Grundlage aller Leistungen von Baegersport gegenüber seinen Mitgliedern sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für sämtliche Mitgliedsverträge samt Nebenleistungen sowie für zukünftige ergänzende oder geänderte Angebote.
2.2. Änderungen dieser AGB werden Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied in Textform unter Hervorhebung der geänderten Regelungen informiert wurde und diesen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang widerspricht.
3. Mitgliedschaft
3.1. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall kann sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei Verträgen mit einmonatiger Laufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform möglich.
3.2. Kündigungen sind schriftlich einzureichen und können persönlich im Studio oder per Post übermittelt werden. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs bei Baegersport.
3.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei dauerhafter Sportuntauglichkeit/Krankheit (ärztliches Attest) oder Schwangerschaft vor, sofern diese Umstände nach Vertragsschluss eintreten.
3.4. Eine Nichtnutzung der Einrichtungen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Beiträge.
3.5. Bei Verträgen zugunsten Minderjähriger ist die gesetzliche Vertretung Vertragspartner und verantwortlich für die Vertragserfüllung.
4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
4.1. Rücklastschriften aufgrund fehlender Kontodeckung oder unberechtigter Rückgaben berechtigen Baegersport, die entstehenden Bank- und Bearbeitungsgebühren geltend zu machen. Diese werden mit der nächsten Abbuchung eingezogen; im Verzugsfall fallen Mahngebühren an.
4.2. Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Verzug, der drei Monatsbeiträgen entspricht, werden sämtliche offenen Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort fällig. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit umfasst dies die Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die Nutzung der Einrichtungen wird bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen ausgesetzt.
4.3. Baegersport ist berechtigt, ein Inkassounternehmen mit dem Einzug offener Forderungen zu beauftragen.
4.5. Der Monatsbeitrag basiert auf einem Wochenpreis und kann je nach Monatslänge variieren. Er ist jeweils zum ersten Werktag des Monats im Voraus fällig. Baegersport ist berechtigt, Beiträge mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsbeginn anzupassen.
4.6. Mitglieder bis einschließlich 24 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 10 %.
4.7. Familientarif: Kinder bis einschließlich 24 Jahren trainieren kostenfrei (Geräte & Kurse), sofern beide Elternteile über den Grundtarif und das Kursprogramm verfügen. Nutzen beide Elternteile zusätzlich den Biocircuit oder die Mineraltheke, sind diese Leistungen ebenfalls kostenfrei nutzbar. Der Familientarif endet automatisch mit Wegfall der Voraussetzungen.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eine ausführliche Datenschutzinformation wird separat bereitgestellt. Die Nutzung zu Werbezwecken oder die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann.
6. Mitgliedskarte (Transponder)
6.1. Nach Vertragsschluss erhält das Mitglied ein nicht übertragbares Zugangsmedium, das Eigentum von Baegersport bleibt und bei Vertragsende zurückzugeben ist.
6.2. Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte (z. B. Weitergabe des Transponders) kann Baegersport eine Vertragsstrafe von 40,00 € je Verstoß erheben und ggf. außerordentlich kündigen.
6.3. Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich zu melden. Für Ersatz werden 5,00 € berechnet.
6.4. Baegersport ist berechtigt, zur Identitätsprüfung einen Lichtbildausweis zu verlangen.
7. Krankheit / Verletzung
7.1. Bei Krankheit oder Sportunfähigkeit über mindestens einen Monat kann die Mitgliedschaft auf Antrag und mit ärztlichem Attest ruhend gestellt werden.
7.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Ruhestellung.
8. Öffnungszeiten und Betriebsunterbrechungen
8.1. An gesetzlichen Feiertagen kann das Studio geschlossen sein.
8.2. Änderungen der Öffnungszeiten oder Kurspläne erfolgen im zumutbaren Rahmen; eine erhebliche Leistungsreduzierung ist ausgeschlossen.
8.3. Kurzfristige Schließungen bis zu 24 Stunden (z. B. für Wartungsarbeiten) begründen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
9. Pandemie- / COVID-19-Klausel
Bei behördlichen Anordnungen, die zu Einschränkungen oder Schließungen führen, ist Baegersport berechtigt, das Leistungsangebot anzupassen. Eine Haftung für pandemiebedingte Einschränkungen ist ausgeschlossen.
10. Änderung persönlicher Daten
10.1. Änderungen relevanter Daten (z. B. Anschrift, Bankverbindung) sind Baegersport unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.2. Kosten, die durch unterlassene Mitteilungen entstehen (z. B. Adressermittlung, Rücklastschrift), trägt das Mitglied.
11. Haftung
11.1. Baegersport haftet nur für Schäden, die vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen.
11.2. Für den Verlust persönlicher Gegenstände haftet Baegersport nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Spinde sind abzuschließen. Nach Schließzeit darf Baegersport belegte Spinde räumen; beschädigte Schlösser werden nicht ersetzt.
12. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und zwingend einzuhalten. Bei schweren Verstößen kann Baegersport die Mitgliedschaft fristlos kündigen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt die gesetzliche Regelung.
14. Ergänzende Bedingungen für den Warenverkauf
14.1. Die Bezahlung im Studio oder online erworbener Ware erfolgt per SEPA-Lastschrift zusammen mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag. Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
14.2. Nicht binnen 30 Tagen abgeholte Ware wird an die hinterlegte Adresse versendet; Versandkosten trägt das Mitglied.
14.3. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an aktive Mitglieder über das bereitgestellte Formular; die Bestellung ist verbindlich.
15. Snackautomat & Jetmix-Mineraltheke
15.1. Verzehrguthaben ist nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit Beiträgen verrechenbar.
15.2. Für Funktionsstörungen, leere Automaten oder Bedienfehler haftet Baegersport nur bei grober Fahrlässigkeit.
15.3. Die Nutzung der Jetmix-Mineraltheke ist optional, personengebunden und nicht übertragbar.
15.4. Missbrauch führt zum Entzug der Nutzung, ggf. zur Nachberechnung und weiteren Maßnahmen gemäß Ziffer 6.2.
15.5. Verlust der Zugangsberechtigung ist unverzüglich zu melden; für Schäden aufgrund verspäteter Meldung haftet das Mitglied, sofern es den Verlust zu vertreten hat.
16. Urban-Sports-Zusatzmitgliedschaft
16.1. Mitglieder, die über eine Urban-Sports-Mitgliedschaft trainieren, dürfen ausschließlich das Gerätetraining nutzen. Kurse und Biocircuit sind nur über eine kostenpflichtige Zusatzmitgliedschaft zugänglich.
16.2. Die Zusatzmitgliedschaft ist personengebunden, nicht übertragbar und setzt eine aktive Urban-Sports-Mitgliedschaft voraus.
16.3. Sie muss separat gekündigt werden und endet nicht automatisch mit der Urban-Sports-Mitgliedschaft.
16.4. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Leistungen erfolgt nicht.
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